Zuständigkeitsstreitwerte
Am 01.01.2026 treten wesentliche Änderungen in der sachlichen Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte in Kraft. Die Zuständigkeit der Amtsgerichte wird für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000,00 € erweitert. Zudem werden weitere Sachgebiete streitwertunabhängig gezielt den Amts- oder Landgerichten zugeweisen. Ansprüche aus Heilbehandlungen beispielsweise fallen in die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landgerichte.