Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache macht.

Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, um sich dann möglichst umgehend an einen Spezialisten zu wenden.

Im Rahmen einer ersten Besprechung können alle in der jeweiligen Situation erforderlichen Maßnahmen abgestimmt werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.

Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz

Neben der Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe droht im Verkehrsstrafrecht

  • die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
  • eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69 a StGB)
  • ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten (§ 44 StGB)

Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:

Elzer Berg: Messung im standardisierten Messverfahren?

Ob Messungen am Elzer Berg im standardisierten Messverfahren erfolgen und somit ohne weiteres verwertbar sind, kann bezweifelt werden. Möglicherweise darf das Messgerät in Kombination mit der Gehäusevorrichtung so nicht betrieben werden. Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie von einer entsprechenden Messung betroffen sein.

Tagung ADAC Vertragsanwälte 2025

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt als ADAC Vertragsanwalt für Limburg am 12. und 13.06.2025 an der Tagung der ADAC Vertragsanwälte Hessen-Thüringen 2025 im Hotel Kloster Haydau teil. Themen sind unter anderem das Auslesen von Fahrzeugdaten zur Beweisführung, der subjektive Schadensbegriff im Personenschaden, Fahren unter Cannabiseinfluss, Neues aus dem Verkehrsrecht sowie die Vorschadensproblematik.

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Geschwindigkeitsmessungen am Elzer Berg auf der A3 bei Kilometer 99,930 erfolgen mit dem fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren vom Typ Traffistar S 330. Entsprechende Messungen werden zu Unrecht häufig als unangreifbar angesehen. Tatsächlich bieten sich der Verteidigung häufig gute Anknüpfungspunkte. Nur beispielhaft sei genannt, das die eindeutigen Anforderungen der Zulassung des Messgeräts im Hinblick auf […]