Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache macht.
Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, um sich dann möglichst umgehend an einen Spezialisten zu wenden.
Im Rahmen einer ersten Besprechung können alle in der jeweiligen Situation erforderlichen Maßnahmen abgestimmt werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.
Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz
Neben der Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe droht im Verkehrsstrafrecht
- die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
- eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69 a StGB)
- ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten (§ 44 StGB)
Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:
Verkehrsrecht aktuell
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2026 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Verkehrsrecht aktuell“ der IWW Institut für Wissen und Wirtschaft GmbH in Würzburg teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren aktuelle Entscheidungen in Strafen- und Bußgeldsachen für Verkehrsstrafverteidiger und deren praktische Umsetzung.
42. ADAC Juristen-Congress 2026 in Hamburg
Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt als ADAC Vertragsanwalt für Limburg vom 17. bis zum 19.09.2026 am 42. ADAC Juristen-Congress in Hamburg teil. Themen der Veranstaltung sind die verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum Straßenverkehrsrecht, der Verbrauchsgüterkauf 3.0, aktuelle Entwicklungen zum Cannabis im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Führerscheinrecht, die Sicherung von digitalen Spuren aus der Fahrzeugelektronik sowie Grenzen, Risiken und Chancen […]
Tagung ADAC Vertragsanwälte 2026
Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt als ADAC Vertragsanwalt für Limburg am 05.05.2026 an der Tagung der ADAC Vertragsanwälte Hessen-Thüringen 2026 in Hünfeld teil. Themen sind unter anderem die Verkehrsunfall-Rekonstruktion aus rechtsmedizinischer Sicht, die Rechtsprechung zu Alt- und Vorschäden, Neues zum Haushaltsführungsschaden sowie die Zulässigkeit von Beweismitteln im Verkehrsrecht.
