Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache macht.
Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, um sich dann möglichst umgehend an einen Spezialisten zu wenden.
Im Rahmen einer ersten Besprechung können alle in der jeweiligen Situation erforderlichen Maßnahmen abgestimmt werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.
Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz
Neben der Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe droht im Verkehrsstrafrecht
- die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
- eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69 a StGB)
- ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten (§ 44 StGB)
Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:
„Die Kunst des Abfindungsvergleichs“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 16.04.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung „Die Kunst des Abfindungsvergleichs“ der Juristische Fachseminare Bonn teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung des Hans-Günter Ernst, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf waren unter anderem die Vor- und Nachteile des Abfindungsvergleichs, die „wasserdichte“ Gestaltung eines solchen, Anforderungen an die Formulierung des Vorbehalts hinsichtlich künftiger Forderungsübergänge sowie die […]
„Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 14.04.2026 an der 5-stündigen Fortbildung „Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die Besonderheiten des arzthaftungsrechtlichen Mandats im Hinblick auf die richtige Antragstellung, Verjährungsfragen und die Gestltung von Abfindungsvereinbarungen.
Deutscher Verkehrsgerichtstag 2026 in Goslar
Rechtsanwalt Markus Bittner, seit 2005 ADAC Vertragsanwalt für Limburg, nimmt auch in diesem Jahr vom 28. bis zum 30.01.2026 am 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teil. Themen sind unter anderem die Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU, die Alkoholisierung bei Fahrten mit Fahrrädern und Pedelecs, das Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy und […]
