Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache macht.
Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, um sich dann möglichst umgehend an einen Spezialisten zu wenden.
Im Rahmen einer ersten Besprechung können alle in der jeweiligen Situation erforderlichen Maßnahmen abgestimmt werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.
Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz
Neben der Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe droht im Verkehrsstrafrecht
- die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
- eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69 a StGB)
- ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten (§ 44 StGB)
Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:
Anspruch auf Herausgabe aller Nachweise über Reparaturen, Wartungen und sonstige Eingriffe am Messgerät POLISCAN FM1
In einem aktuellen Bußgeldverfahren hat das Amtsgericht Daun entgegen der weit verbreiteten Rwchtsprechung anderer Gerichte erfreulicherweise auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemä § 62 OWiG hin die Bußgeldstelle angewiesen, alle Nachweise über Reparaturen, Wartung und sonstige Eingriffe für den Zeitraum zwischen der letzten Eichung vor der verfahrensgegenständlichen Messung und der ersten Eichung nach der […]
VGT Goslar 2025
Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt auch am diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen, welcher vom 30. bis zum 31.01.2025 stattfand. Themen der Arbeitskreise waren
OWi-Verfahren: Abkehr vom standardisierten Messverfahren?
Das MessEG ist nunmehr bereits zehn Jahre alt. Die darin enthaltenen Übergangsvorschriften für alte Bauartzulassungen sind am 1.1.2025 ausgelaufen. Bedeutsam ist insoweit § 62 MessEG, mit welchem die immer wieder angeführte Vertrauenswirkung der alten PTB-Zulassungen begründet wurde. Ist dieser nun nicht mehr gültig, existieren die Bauartzulassungen der PTB als „antizipierte Sachverständigengutachten“ nicht mehr. Das standardisierte […]