Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts.
Dazu gehören beispielsweise die Geltendmachung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall sowie die Vertretung in straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren und Bußgeldverfahren, Fragen zum Führerschein, zum Führerscheinentzug sowie zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Probleme nach einem Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf oder mit der Werkstatt, mit der Leasinggesellschaft, dem Haftpflichtversicherer oder dem Fahrzeugversicherer.
Das Leistungsspektrum im Verkehrsrecht umfasst somit
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- die Unfallregulierung
- das Verkehrsstrafrecht
- das Ordnungswidrigkeitenrecht
- das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung (z.B. Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgeräte)
- das Führerscheinrecht
- Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
- das Kaufvertragsrecht (Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf)
- das Werkvertragsrecht (Werkstattrecht)
- das Kfz-Leasingrecht (z.B. Mängel bei der Fahrzeugrückgabe)
- eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Sachverständigenbüros beispielsweise zur Unfallrekonstruktion oder zur Überprüfung vorgeworfener Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und sonstiger Verstöße
Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:
Anspruch auf Herausgabe aller Nachweise über Reparaturen, Wartungen und sonstige Eingriffe am Messgerät POLISCAN FM1
In einem aktuellen Bußgeldverfahren hat das Amtsgericht Daun entgegen der weit verbreiteten Rwchtsprechung anderer Gerichte erfreulicherweise auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemä § 62 OWiG hin die Bußgeldstelle angewiesen, alle Nachweise über Reparaturen, Wartung und sonstige Eingriffe für den Zeitraum zwischen der letzten Eichung vor der verfahrensgegenständlichen Messung und der ersten Eichung nach der […]
VGT Goslar 2025
Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt auch am diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen, welcher vom 30. bis zum 31.01.2025 stattfand. Themen der Arbeitskreise waren
OWi-Verfahren: Abkehr vom standardisierten Messverfahren?
Das MessEG ist nunmehr bereits zehn Jahre alt. Die darin enthaltenen Übergangsvorschriften für alte Bauartzulassungen sind am 1.1.2025 ausgelaufen. Bedeutsam ist insoweit § 62 MessEG, mit welchem die immer wieder angeführte Vertrauenswirkung der alten PTB-Zulassungen begründet wurde. Ist dieser nun nicht mehr gültig, existieren die Bauartzulassungen der PTB als „antizipierte Sachverständigengutachten“ nicht mehr. Das standardisierte […]