Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Die Regulierung von Unfallschäden hat sich zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt, welches nur beherrscht, wer die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.
Mit unserer Beauftragung profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung.
Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.
Unabhängig hiervon erfolgt die Erstberatung nach einem Unfall in unserer Kanzlei grundsätzlich kostenfrei.
Wir sorgen dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen werden.
„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene.
Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:
Unfallfreiheit beim Verbrauchsgüterkauf
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 09.04.2025 zu dem Aktenzeichen 11 U 20/24 klargestellt, das im Verbrauchsgüterkauf die an eine Mangelkenntnis anknüpfende Vorschrift des § 442 BGB gemäß § 475 Abs. 3 S. 2 BGB nicht anwendbar ist mit der Folge, das Mangelkenntnis für einen Ausschluss der Gewährleistungsrechte über § 476 BGB hinaus nicht […]
Verkehrsrecht aktuell
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2026 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Verkehrsrecht aktuell“ der IWW Institut für Wissen und Wirtschaft GmbH in Würzburg teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren aktuelle Entscheidungen in Strafen- und Bußgeldsachen für Verkehrsstrafverteidiger und deren praktische Umsetzung.
42. ADAC Juristen-Congress 2026 in Hamburg
Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt als ADAC Vertragsanwalt für Limburg vom 17. bis zum 19.09.2026 am 42. ADAC Juristen-Congress in Hamburg teil. Themen der Veranstaltung sind die verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum Straßenverkehrsrecht, der Verbrauchsgüterkauf 3.0, aktuelle Entwicklungen zum Cannabis im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Führerscheinrecht, die Sicherung von digitalen Spuren aus der Fahrzeugelektronik sowie Grenzen, Risiken und Chancen […]
