Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Die Regulierung von Unfallschäden hat sich zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt, welches nur beherrscht, wer die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.

Mit unserer Beauftragung profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung.

Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.

Unabhängig hiervon erfolgt die Erstberatung nach einem Unfall in unserer Kanzlei grundsätzlich kostenfrei.

Wir sorgen dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen werden.

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene.

Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:

Deutscher Verkehrsgerichtstag 2026 in Goslar

Rechtsanwalt Markus Bittner, seit 2005 ADAC Vertragsanwalt für Limburg, nimmt auch in diesem Jahr vom 28. bis zum 30.01.2026 am 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teil. Themen sind unter anderem die Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU, die Alkoholisierung bei Fahrten mit Fahrrädern und Pedelecs, das Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy und […]

Abstandsmessungen mit dem ViNAS-System

Die hessische Autobahnpolizei setzt seit März 2025 das neue ViNAS-System (Video-Navigation-Abstandsmesssytem) VBox HD2 des Herstellers RaceLogic zur Abstandsmessung ein. Wir beraten Sie gerne über die Funktionsweise desselben und mögliche Ansatzpunkte, Ordnungsgemäßheit und Verwertbarkeit einer solchen Messung anzugreifen.

Elzer Berg: Messung im standardisierten Messverfahren?

Ob Messungen am Elzer Berg im standardisierten Messverfahren erfolgen und somit ohne weiteres verwertbar sind, kann bezweifelt werden. Möglicherweise darf das Messgerät in Kombination mit der Gehäusevorrichtung so nicht betrieben werden. Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie von einer entsprechenden Messung betroffen sein.