Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Die Regulierung von Unfallschäden hat sich zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt, welches nur beherrscht, wer die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.

Mit unserer Beauftragung profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung.

Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.

Unabhängig hiervon erfolgt die Erstberatung nach einem Unfall in unserer Kanzlei grundsätzlich kostenfrei.

Wir sorgen dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen werden.

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene.

Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:

Tagung ADAC Vertragsanwälte 2025

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt als ADAC Vertragsanwalt für Limburg am 12. und 13.06.2025 an der Tagung der ADAC Vertragsanwälte Hessen-Thüringen 2025 im Hotel Kloster Haydau teil. Themen sind unter anderem das Auslesen von Fahrzeugdaten zur Beweisführung, der subjektive Schadensbegriff im Personenschaden, Fahren unter Cannabiseinfluss, Neues aus dem Verkehrsrecht sowie die Vorschadensproblematik.

Elzer Berg

Geschwindigkeitsmessungen am Elzer Berg auf der A3 bei Kilometer 99,930 erfolgen mit dem fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren vom Typ Traffistar S 330. Entsprechende Messungen werden zu Unrecht häufig als unangreifbar angesehen. Tatsächlich bieten sich der Verteidigung häufig gute Anknüpfungspunkte. Nur beispielhaft sei genannt, das die eindeutigen Anforderungen der Zulassung des Messgeräts im Hinblick auf […]

Anspruch auf Herausgabe aller Nachweise über Reparaturen, Wartungen und sonstige Eingriffe am Messgerät POLISCAN FM1

In einem aktuellen Bußgeldverfahren hat das Amtsgericht Daun entgegen der weit verbreiteten Rwchtsprechung anderer Gerichte erfreulicherweise auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemä § 62 OWiG hin die Bußgeldstelle angewiesen, alle Nachweise über Reparaturen, Wartung und sonstige Eingriffe für den Zeitraum zwischen der letzten Eichung vor der verfahrensgegenständlichen Messung und der ersten Eichung nach der […]