Das Medizinrecht ist rechtlich und medizinisch hochkomplex, die Beratung der Mandaten entsprechend intensiv.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Markus Bittner befasst sich seit 1997 mit medizinrechtlichen Fällen.
Das Leistungsspektrum im Medizinrecht umfasst
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht
- die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- das Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Medikationsfehler, Dokumentationsfehler, Befunderhebungsfehler, Aufklärungsfehler, Organisationsfehler, Hygienemängel, Fehler bei der Verwendung von Medizinprodukten)
- das Arztstrafrecht
- das Krankenversicherungsrecht
- das Vergütungsrecht der Heilberufe (Abrechnung privatärztlicher Leistungen)
- die Durchführung von Schlichtungsverfahren vor den Landesärztekammern
- die Einholung von Sachverständigengutachten (durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch renommierte private Anbieter)
Aktuelle Beiträge zum Medizinrecht:
Arzthaftung: Aktuelle Rechtsprechung zu den prozessualen Besonderheiten.
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 20.05.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildungsveranstaltung „Arzthaftung: Aktuelle Rechtsprechung zu den prozessualen Besonderheiten“ der Juristische Fachseminare Bonn teilgenommen. Referent war Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig a.D. Wolfgang Frahm. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem unterschiedliche Beweiserleichterungen bei Behandlungsfehlern, beispielsweise beim groben Behandlungsfehler, bei der gänzlichen Unwahrscheinlichkeit und der hinreichenden Wahrscheinlichkeit und […]
„Die Kunst des Abfindungsvergleichs“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 16.04.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung „Die Kunst des Abfindungsvergleichs“ der Juristische Fachseminare Bonn teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung des Hans-Günter Ernst, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf waren unter anderem die Vor- und Nachteile des Abfindungsvergleichs, die „wasserdichte“ Gestaltung eines solchen, Anforderungen an die Formulierung des Vorbehalts hinsichtlich künftiger Forderungsübergänge sowie die […]
„Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 14.04.2026 an der 5-stündigen Fortbildung „Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die Besonderheiten des arzthaftungsrechtlichen Mandats im Hinblick auf die richtige Antragstellung, Verjährungsfragen und die Gestltung von Abfindungsvereinbarungen.
