Im Vordergrund der Arzthaftung steht die Frage, ob eine Gesundheitsbeeinträchtigung auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen und ob dem Patienten hieraus gegebenenfalls ein Schaden entstanden ist.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht unter Beachtung des zum Zeitpunkt der Behandlung aktuellen Erkenntnisstands der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wurde.
Ein grober Behandlungsfehler wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers wird die Ursächlichkeit des groben Fehlers für den Schaden widerleglich vermutet.
Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten kann – selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung – Ansprüche des Patienten begründen.
Bezüglich dieser Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Bittner als Fachanwalt für Medizinrecht zur Verfügung. Rechtsanwalt Bittner befasst sich seit 1997 mit Aufklärungs- und Behandlungsfehlern.
Aktuelle Beiträge zum Medizinrecht:
„Haftung und Versicherung von Ärzten/-innen, Zahnärzten/-innen und Krankenhäusern“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 04.04.2025 an der 7,5 stündigen Fortbildung im Medizinrecht „Haftung und Versicherung von Ärzten/-innen, Zahnärzten/-innen und Krankenhäusern“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen.
„Taktik im arzthaftungsrechtlichen Zivilprozess“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 02.04.2025 an der 5 stündigen Fortbildung im Medizinrecht „Taltik im arzthaftungsrechtlichen Zivilprozess“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen. Anhand verschiedenster Prozesskonstellationen wurden erfolgreiche Strategien und Taktiken aufgezeigt, die eine souveräne Prozessführung im ärztlichen Schadenersatzrecht ermöglichen.
„Update Arzthaftungsrecht“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 17.03.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Medizinrecht „Update Arzthaftungsrecht“ der Deutschen AnwaltAkademie teilgenommen. Referentin war Professorin Dr. Alexandra Jorzig, Düsseldorf. Thematisiert wurden in der „Seminarreihe Arzthaftungsrecht“ aktuelle Fälle und Enstcheidungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung.