Im Vordergrund der Arzthaftung steht die Frage, ob eine Gesundheitsbeeinträchtigung auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen und ob dem Patienten hieraus gegebenenfalls ein Schaden entstanden ist.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht unter Beachtung des zum Zeitpunkt der Behandlung aktuellen Erkenntnisstands der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wurde.

Ein grober Behandlungsfehler wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers wird die Ursächlichkeit des groben Fehlers für den Schaden widerleglich vermutet.

Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten kann – selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung – Ansprüche des Patienten begründen.

Bezüglich dieser Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Bittner als Fachanwalt für Medizinrecht zur Verfügung. Rechtsanwalt Bittner befasst sich seit 1997 mit Aufklärungs- und Behandlungsfehlern.

Aktuelle Beiträge zum Medizinrecht:

„Die Kunst des Abfindungsvergleichs“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 16.04.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung „Die Kunst des Abfindungsvergleichs“ der Juristische Fachseminare Bonn teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung des Hans-Günter Ernst, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf waren unter anderem die Vor- und Nachteile des Abfindungsvergleichs, die „wasserdichte“ Gestaltung eines solchen, Anforderungen an die Formulierung des Vorbehalts hinsichtlich künftiger Forderungsübergänge sowie die […]

„Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 14.04.2026 an der 5-stündigen Fortbildung „Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die Besonderheiten des arzthaftungsrechtlichen Mandats im Hinblick auf die richtige Antragstellung, Verjährungsfragen und die Gestltung von Abfindungsvereinbarungen.

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.02.2026 an der 5-stündigen Fortbildung im Medizinrecht „Aktuelles Arzthaftungsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Koblenz teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren die Besonderheiten des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen Facharztstandards, die ärztliche Aufklärung in ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten, prozessuale Besonderheiten in der Arzthaftung sowie die nähere Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Arzthaftungsrecht.