„10 entscheidende Probleme aus der Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.11.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „10 entscheidende Probleme aus der Rechtsschutzversicherung“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

Diese Thematik ist von erheblicher Praxisrelevanz, da die Rechtsschutzversicherer immer häufiger versuchen, mit unzutreffender Begründung dem Versicherungsnehmer Deckungszusage bzw. Abwehrschutz und somit Rechtsschutz zu verwehren.

Häufig verwenden Rechtsschutzversicherer zu Lasten ihrer Versicherungsnehmer auch unwirksame Versicherungsbedingungen, ohne dass dies für den Versicherungsnehmer ohne weiteres erkennbar wäre.

Rechtsanwalt Markus Bittner hat sich deshalb unter anderem auch auf Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem eigenen Rechtsschutzversicherer spezialisiert.

„Aktuelles zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.06.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Aktuelles zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

„Forum Personenschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.05.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Forum Personenschaden“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

„Update Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.04.2025 an der 5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Versicherungsrecht“ des Deutsches Anwaltsinstitut e.V. teilgenommen.

„Aktuelles zum Sachversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.02.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung zum Sachversicherungsrecht“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen. Referent war Professor Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld.

Thematisiert wurden unter anderem aktuelle Entscheidungen zur Wohngebäudeversicherung (Ausschluss von Schwammschäden nach Austritt von Leitungswasser), Hausratversicherung („Erweiterte Schlüsselklausel“ beim Einbruchdiebstahl), Reiseversicherung (Unerwartete und schwere Erkrankung) sowie zur Haftpflichtversicherung (Umsturz eines Baumes).

Weiterhin wurden aktuelle Entscheidungen zum Versicherungsfall (Äußeres Bild eines Einbruchdiebstahls, ohne dass die festgestellten Spuren zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen müssen), zur Gefahrhöhung bei Leerstand in der Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden (Obliegenheitsverletzung wandelt sich zu Pflichtverletzung bei gesetzeswidrigen AGB des Versicherers und damit Kürzung der Versicherungsleistung um 75 %), zu der Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten durch vorzeitiges Verlassen der Unfallstelle in der Kaskoversicherung, zu „echten“ Obliegenheiten wie die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglichen Sicherungsvorschriften sowie zur Haftung für Brände und Explosionen durch Akkus, beispielweise von E-Rollern und Pedelecs, besprochen.

„Aktuelles aus der Rechtsprechung des BGH“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.07.2024 an der 2,5stündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung des BGH“ der Richter am Landgericht Berlin Udo Spuhl und Dr. Sven Marlow teilgenommen.

Themen waren unter anderem Verwirkung bei arglistiger Täuschung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung und Haftpflichtversicherung.

„Allgemeines Versicherungsvertragsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 25.04.2024 an der 6stündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Allgemeines Versicherungvertragsrecht“ der Professoren Christoph Karczewski und Ansgar Staudinger, veranstaltet von der Münchner Seminare für Wirtschafts- und Versicherungrecht GmbH, teilgenommen.

Themen waren unter anderem die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten, Gefahrerhöhungen, Beratung und Dokumentation, Widerruf des Versicherungsnehmers, der Begriff des Versicherunsfalls sowie Prozessuales.

„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz- Sachschaden, Teil II“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 21.03.2024 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden, Teil II“ teil.

Die Veranstaltung wird organisiert von Juristische Fachseminare Bonn. Referent ist Richter am Bundesgerichtshof a. D. Wolfgang Weller.

Themen sind unter anderem Probleme der Gefährdungshaftung, Probleme der Schadensabrechnung bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Halter, Probleme bei Vorschäden sowie prozessrechtliche Probleme.

„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz- Sachschaden, Teil I“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 13.03.2024 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden, Teil I“ teil.

Die Veranstaltung wird organisiert von Juristische Fachseminare Bonn. Referent ist Richter am Bundesgerichtshof a. D. Wolfgang Weller.

Themen sind unter anderem das Werkstattrisiko, die Sachverständigenkosten, die Mietwagenkosten, Restwertprobleme bei der Abrechnung des Wiederbeschaffungsaufwands, die Nutzungsausfallentschädigung, Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand sowie aktuelle Probleme der fiktiven Schadensabrechnung unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung.

„Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 12.06.2023 an der fünfstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Versicherungsrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren aktuelle Urteile insbesondere zum Versicherungsvertragsrecht, zur Unfallversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Haftpflichtversicherung und zur Sachversicherung.

„Versicherungsprozessrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.05.2023 an der siebeneinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Versicherungsprozessrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren zum einen die Gerichtsstände, die Wahl der richtigen Klageart, die Darlegungs- und Beweislast, die Beweiswürdigung und die Beweismaßabsenkung sowie der Rückforderungsprozess des Versicherers.

Zum anderen ging es um prozessuale Besonderheiten in der Kaskoversicherung, der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, typische Einwenungen des Versicherers, betrugsindizierte Versicherungsfälle und Einstweilige Verfügungen im Versicherungsprozess.

„Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 18.04.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem Schadenersatzansprüche des Versicherers nach § 86 VVG, der Stichentscheid nach Leistungsablehnung, der Eintritt des Versicherungsfalls, die Deckungszusage sowie die Prozessführungsbefugnis.