„Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 20.06.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Versicherungsrecht“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen. Referent war Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Karczewski. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem vorvertragliche Pflichtverletzungen, Obliegenheitsverletzungen sowie die Unfallversicherung.

„Update Sachversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.04.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Sachversicherung“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung waren unter anderem notwendige Reparaturkosten im Sinne der Versicherungsbedingungen, die Feststellungsklage, Kosten einer Ersatzunterkunft, Obliegenheiten, Nachweis eines Einbruchdiebstahls und der Ausschluss von Schwammschäden.

„Die Kunst des Abfindungsvergleichs“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 16.04.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung „Die Kunst des Abfindungsvergleichs“ der Juristische Fachseminare Bonn teilgenommen.

Gegenstand der Veranstaltung des Hans-Günter Ernst, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf waren unter anderem die Vor- und Nachteile des Abfindungsvergleichs, die „wasserdichte“ Gestaltung eines solchen, Anforderungen an die Formulierung des Vorbehalts hinsichtlich künftiger Forderungsübergänge sowie die Berücksichtigung der Besonderheiten der vielfältigen Ansprüche aus dem Personenschaden.

„Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 14.04.2026 an der 5-stündigen Fortbildung „Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen.

Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die Besonderheiten des arzthaftungsrechtlichen Mandats im Hinblick auf die richtige Antragstellung, Verjährungsfragen und die Gestltung von Abfindungsvereinbarungen.

„Update Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 27.03.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Rechtsschutzversicherung“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung waren unter anderem Klauseln zum Verkehrs-Rechtsschutz, Regressansprüche des Versicherers, der Stichentscheid und dessen Kosten sowie fehlerhafte Hinweise des Versicherers in der Deckungsablehnung.

„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 25.03.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung sind unter anderem aktuelle Probleme der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG, der Direktanspruch nach § 115 VVG bei Betrieb und Gebrauch von Kraftfahrzeugen, die Anhängerhaftung im Außen- und Innenverhältnis, Probleme der Haftungsverteilung nach § 17 StVG bzw. § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB, Ersatz der Abschleppkosten von Falschparkern auf Privatgrundstücken, Voraussetzungen und Bedeutung des Anscheinsbeweises bei Kfz-Unfällen, die Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden und Schätzung eines Mindestschadens, Probleme der Schadensabrechnung bei Leasing und Sicherungsübereignung, Beschädigung von Kraftfahrzeugen in Waschanlagen sowie die Nichtzulassungsbeschwerde beim manipulierten Unfall.

„Update Allgemeiner Teil des VVG“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 27.02.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Allgemeiner Teil des VVG“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung sind unter anderem der Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, vertragliche Obliegenheiten und deren Verletzung sowie die Versicherung für fremde Rechnung. Es handelt sich jeweils um Themen mit großer praktischer Bedeutung und neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung, dies es künftig bei der Fallbearbeitung zu berücksichtigen gilt.

„10 entscheidende Probleme aus der Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.11.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „10 entscheidende Probleme aus der Rechtsschutzversicherung“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

Diese Thematik ist von erheblicher Praxisrelevanz, da die Rechtsschutzversicherer immer häufiger versuchen, mit unzutreffender Begründung dem Versicherungsnehmer Deckungszusage bzw. Abwehrschutz und somit Rechtsschutz zu verwehren.

Häufig verwenden Rechtsschutzversicherer zu Lasten ihrer Versicherungsnehmer auch unwirksame Versicherungsbedingungen, ohne dass dies für den Versicherungsnehmer ohne weiteres erkennbar wäre.

Rechtsanwalt Markus Bittner hat sich deshalb unter anderem auch auf Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem eigenen Rechtsschutzversicherer spezialisiert.

„Aktuelles zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.06.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Aktuelles zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

„Forum Personenschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.05.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Forum Personenschaden“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

„Update Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.04.2025 an der 5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Versicherungsrecht“ des Deutsches Anwaltsinstitut e.V. teilgenommen.

„Aktuelles zum Sachversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.02.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung zum Sachversicherungsrecht“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen. Referent war Professor Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld.

Thematisiert wurden unter anderem aktuelle Entscheidungen zur Wohngebäudeversicherung (Ausschluss von Schwammschäden nach Austritt von Leitungswasser), Hausratversicherung („Erweiterte Schlüsselklausel“ beim Einbruchdiebstahl), Reiseversicherung (Unerwartete und schwere Erkrankung) sowie zur Haftpflichtversicherung (Umsturz eines Baumes).

Weiterhin wurden aktuelle Entscheidungen zum Versicherungsfall (Äußeres Bild eines Einbruchdiebstahls, ohne dass die festgestellten Spuren zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen müssen), zur Gefahrhöhung bei Leerstand in der Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden (Obliegenheitsverletzung wandelt sich zu Pflichtverletzung bei gesetzeswidrigen AGB des Versicherers und damit Kürzung der Versicherungsleistung um 75 %), zu der Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten durch vorzeitiges Verlassen der Unfallstelle in der Kaskoversicherung, zu „echten“ Obliegenheiten wie die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglichen Sicherungsvorschriften sowie zur Haftung für Brände und Explosionen durch Akkus, beispielweise von E-Rollern und Pedelecs, besprochen.