Abstandsmessungen mit dem ViNAS-System

Die hessische Autobahnpolizei setzt seit März 2025 das neue ViNAS-System (Video-Navigation-Abstandsmesssytem) VBox HD2 des Herstellers RaceLogic zur Abstandsmessung ein. Wir beraten Sie gerne über die Funktionsweise desselben und mögliche Ansatzpunkte, Ordnungsgemäßheit und Verwertbarkeit einer solchen Messung anzugreifen.

Elzer Berg: Messung im standardisierten Messverfahren?

Ob Messungen am Elzer Berg im standardisierten Messverfahren erfolgen und somit ohne weiteres verwertbar sind, kann bezweifelt werden. Möglicherweise darf das Messgerät in Kombination mit der Gehäusevorrichtung so nicht betrieben werden. Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie von einer entsprechenden Messung betroffen sein.

„10 entscheidende Probleme aus der Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.11.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „10 entscheidende Probleme aus der Rechtsschutzversicherung“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

Diese Thematik ist von erheblicher Praxisrelevanz, da die Rechtsschutzversicherer immer häufiger versuchen, mit unzutreffender Begründung dem Versicherungsnehmer Deckungszusage bzw. Abwehrschutz und somit Rechtsschutz zu verwehren.

Häufig verwenden Rechtsschutzversicherer zu Lasten ihrer Versicherungsnehmer auch unwirksame Versicherungsbedingungen, ohne dass dies für den Versicherungsnehmer ohne weiteres erkennbar wäre.

Rechtsanwalt Markus Bittner hat sich deshalb unter anderem auch auf Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem eigenen Rechtsschutzversicherer spezialisiert.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Frau Rechtsanwältin Tanja Kleist am 30.09.2025 aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.

Tagung ADAC Vertragsanwälte 2025

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt als ADAC Vertragsanwalt für Limburg am 12. und 13.06.2025 an der Tagung der ADAC Vertragsanwälte Hessen-Thüringen 2025 im Hotel Kloster Haydau teil. Themen sind unter anderem das Auslesen von Fahrzeugdaten zur Beweisführung, der subjektive Schadensbegriff im Personenschaden, Fahren unter Cannabiseinfluss, Neues aus dem Verkehrsrecht sowie die Vorschadensproblematik.

„Aktuelles zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.06.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Aktuelles zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Anfechtung“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

„Forum Personenschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.05.2025 an der 2,5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Forum Personenschaden“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

„Update Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.04.2025 an der 5 stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Versicherungsrecht“ des Deutsches Anwaltsinstitut e.V. teilgenommen.

Elzer Berg

Geschwindigkeitsmessungen am Elzer Berg auf der A3 bei Kilometer 99,930 erfolgen mit dem fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren vom Typ Traffistar S 330. Entsprechende Messungen werden zu Unrecht häufig als unangreifbar angesehen. Tatsächlich bieten sich der Verteidigung häufig gute Anknüpfungspunkte. Nur beispielhaft sei genannt, das die eindeutigen Anforderungen der Zulassung des Messgeräts im Hinblick auf die allein zulässigen Außengehäuse nicht eingehalten werden und es dazu kommen kann, dass die unabhängig voneinander arbeitenden Messanlagen zeitgleich auch auf der benachbarten Fahrbahn auslösen und es hierbei zu nicht unerheblichen Abweichungen hinsichtlich der Messergebnisse kommt.

Anspruch auf Herausgabe aller Nachweise über Reparaturen, Wartungen und sonstige Eingriffe am Messgerät POLISCAN FM1

In einem aktuellen Bußgeldverfahren hat das Amtsgericht Daun entgegen der weit verbreiteten Rwchtsprechung anderer Gerichte erfreulicherweise auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemä § 62 OWiG hin die Bußgeldstelle angewiesen, alle Nachweise über Reparaturen, Wartung und sonstige Eingriffe für den Zeitraum zwischen der letzten Eichung vor der verfahrensgegenständlichen Messung und der ersten Eichung nach der verfahrensgegenständlichen Messung des Messgeräts POLISCAN FM1 zur Verfügung zu stellen, soweit solche Nachweise vorhanden sind. Andernfalls hat die Bußgeldstelle eine entsprechende amtliche Erklärung abzugeben.

Diese Entscheidung des Gerichts eröffnet neue Verteidigungsmöglichkeiten und zeigt, dass stets auf die Herausgabe entsprechender Unterlagen bestanden werden sollte.

„Haftung und Versicherung von Ärzten/-innen, Zahnärzten/-innen und Krankenhäusern“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 04.04.2025 an der 7,5 stündigen Fortbildung im Medizinrecht „Haftung und Versicherung von Ärzten/-innen, Zahnärzten/-innen und Krankenhäusern“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen.

„Taktik im arzthaftungsrechtlichen Zivilprozess“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 02.04.2025 an der 5 stündigen Fortbildung im Medizinrecht „Taltik im arzthaftungsrechtlichen Zivilprozess“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen.

Anhand verschiedenster Prozesskonstellationen wurden erfolgreiche Strategien und Taktiken aufgezeigt, die eine souveräne Prozessführung im ärztlichen Schadenersatzrecht ermöglichen.