Fachanwältin für Arbeitsrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Frau Rechtsanwältin Tanja Kleist am 30.09.2025 aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.