Tagung ADAC Vertragsanwälte 2026

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt als ADAC Vertragsanwalt für Limburg am 05.05.2026 an der Tagung der ADAC Vertragsanwälte Hessen-Thüringen 2026 in Hünfeld teil. Themen sind unter anderem die Verkehrsunfall-Rekonstruktion aus rechtsmedizinischer Sicht, die Rechtsprechung zu Alt- und Vorschäden, Neues zum Haushaltsführungsschaden sowie die Zulässigkeit von Beweismitteln im Verkehrsrecht.

„Update Sachversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.04.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Sachversicherung“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung waren unter anderem notwendige Reparaturkosten im Sinne der Versicherungsbedingungen, die Feststellungsklage, Kosten einer Ersatzunterkunft, Obliegenheiten, Nachweis eines Einbruchdiebstahls und der Ausschluss von Schwammschäden.

„Die Kunst des Abfindungsvergleichs“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 16.04.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung „Die Kunst des Abfindungsvergleichs“ der Juristische Fachseminare Bonn teilgenommen.

Gegenstand der Veranstaltung des Hans-Günter Ernst, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf waren unter anderem die Vor- und Nachteile des Abfindungsvergleichs, die „wasserdichte“ Gestaltung eines solchen, Anforderungen an die Formulierung des Vorbehalts hinsichtlich künftiger Forderungsübergänge sowie die Berücksichtigung der Besonderheiten der vielfältigen Ansprüche aus dem Personenschaden.

„Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 14.04.2026 an der 5-stündigen Fortbildung „Fehler bei der Bearbeitung von Personenschäden“ der DeutscheAnwaltAkademie teilgenommen.

Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die Besonderheiten des arzthaftungsrechtlichen Mandats im Hinblick auf die richtige Antragstellung, Verjährungsfragen und die Gestltung von Abfindungsvereinbarungen.

„Update Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 27.03.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Rechtsschutzversicherung“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung waren unter anderem Klauseln zum Verkehrs-Rechtsschutz, Regressansprüche des Versicherers, der Stichentscheid und dessen Kosten sowie fehlerhafte Hinweise des Versicherers in der Deckungsablehnung.

„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 25.03.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung sind unter anderem aktuelle Probleme der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG, der Direktanspruch nach § 115 VVG bei Betrieb und Gebrauch von Kraftfahrzeugen, die Anhängerhaftung im Außen- und Innenverhältnis, Probleme der Haftungsverteilung nach § 17 StVG bzw. § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB, Ersatz der Abschleppkosten von Falschparkern auf Privatgrundstücken, Voraussetzungen und Bedeutung des Anscheinsbeweises bei Kfz-Unfällen, die Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden und Schätzung eines Mindestschadens, Probleme der Schadensabrechnung bei Leasing und Sicherungsübereignung, Beschädigung von Kraftfahrzeugen in Waschanlagen sowie die Nichtzulassungsbeschwerde beim manipulierten Unfall.

„Update Allgemeiner Teil des VVG“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 27.02.2026 an der 2,5-stündigen Fortbildung im Versicherungsrecht „Update Allgemeiner Teil des VVG“ der Juristische Fachseminare Bonn teil.

Themen der Veranstaltung sind unter anderem der Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, vertragliche Obliegenheiten und deren Verletzung sowie die Versicherung für fremde Rechnung. Es handelt sich jeweils um Themen mit großer praktischer Bedeutung und neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung, dies es künftig bei der Fallbearbeitung zu berücksichtigen gilt.

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.02.2026 an der 5-stündigen Fortbildung im Medizinrecht „Aktuelles Arzthaftungsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Koblenz teilgenommen.

Gegenstand der Veranstaltung waren die Besonderheiten des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen Facharztstandards, die ärztliche Aufklärung in ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten, prozessuale Besonderheiten in der Arzthaftung sowie die nähere Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Arzthaftungsrecht.

Deutscher Verkehrsgerichtstag 2026 in Goslar

Rechtsanwalt Markus Bittner, seit 2005 ADAC Vertragsanwalt für Limburg, nimmt auch in diesem Jahr vom 28. bis zum 30.01.2026 am 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teil.

Themen sind unter anderem die Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU, die Alkoholisierung bei Fahrten mit Fahrrädern und Pedelecs, das Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy und Co., Schadenersatz bei unfallbedingtem Ausfall eines Fahrzeugs, die Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen, überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung, mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten und die Frage, wie viele und welche Drohen der Luftraum verträgt.

Bei dem Deutschen Verkehrsgerichtstag handelt es sich um eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht. Sie hat bundesweite Relevanz, da ihre Empfehlungen häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden. Teilnehmer sind Juristen und Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik aus Forschung, Lehre und Praxis. Neben Plenarveranstaltungen werden zahlreiche thematische Arbeitskreise gebildet, die ihre Ergebnisse als Empfehlungen veröffentlichen. Die Konferenz findet seit 1963 statt.

Abstandsmessungen mit dem ViNAS-System

Die hessische Autobahnpolizei setzt seit März 2025 das neue ViNAS-System (Video-Navigation-Abstandsmesssytem) VBox HD2 des Herstellers RaceLogic zur Abstandsmessung ein. Wir beraten Sie gerne über die Funktionsweise desselben und mögliche Ansatzpunkte, Ordnungsgemäßheit und Verwertbarkeit einer solchen Messung anzugreifen.